EUROPÄISCHE VERORDNUNG – MATERIALIEN IN KONTAKT MIT WASSER

EU-Richtlinie 2020/2184 – 16. Dezember 2020

Seit 1980 arbeitet die EU an der Vereinheitlichung von Hygienevorschriften für Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, um diese sicherer zu machen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die relevante Materialien und Produkte herstellen, zu verringern.

Im April 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission folgende 6 Rechtsakte:

2024/369
Die delegierte Verordnung der Kommission EU 2024/369 vom 23. Januar 2024 integriert die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäische Parlament und des Rates, indem sie das Verfahren für die Aufnahme oder Streichung von europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen festlegt.

2024/370
Delegierte Verordnung der Kommission EU 2024/370 vom 23. Januar 2024, integriert die Richtlinie des Europäische Parlament und des Rates (EU) 2020/2184 durch Festlegung des Verfahrens für die Konformitätsbewertung von Produkten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, und der Regeln für die Benennung der an den Verfahren beteiligten Konformitätsbewertungsstellen.

2024/371
Die delegierte Verordnung der Kommission EU 2024/371 vom 23. Januar 2024 integriert die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäische Parlament und des Rates, indem harmonisierte Spezifikationen für die Kennzeichnung von Produkten festgelegt werden, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen.

2024/365
Durchführungsbeschluss EU 2024/365 vom 23. Januar 2024 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Methoden zur Prüfung und Zulassung von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteile, die in die europäischen Positivlisten aufgenommen werden sollen.

2024/367
Durchführungsbeschluss EU 2024/367 vom 23. Januar 2024 integriert die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der europäischen Positivlisten für Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile, Verwendung bei der Herstellung von Materialien oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen.

2024/368
Durchführungsbeschluss EU 2024/368 vom 23. Januar 2024 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates 2020/2184 betreffend die Methoden für die Prüfung und Annahme von Endmaterialien, die für Produkte verwendet werden, die mit Wasser für den menschlichen Verzehr in Berührung kommen.

Anwendung

Die oben genannten Gesetze für die neuen Produkte gelten ab dem 31. Dezember 2026.

Der Antrag verpflichtet die Hersteller, die Importeure und die Bevollmächtigten, die Produkte in den Verkehr bringen, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen sollen, so bald wie möglich mit der Anwendung des neuen Gesetzes zu beginnen.
Das Comie Labor empfiehlt Ihnen:

  • Überprüfen Sie die Eignung der verwendeten Materialien durch Vergleich mit der Positivliste;
  • Ihre Lieferanten zur Einhaltung der verwendeten Materialien verpflichten;
  • Überprüfung der Konformität des Produktionsflusses;
  • Die analytische Konformität der fertigen Produkte überprüfen.

Für bestehende Produkte, die den nationalen Anforderungen entsprechen und deren Konformitätsbescheinigung am 31. Dezember 2026 noch gültig ist, gilt das neue Gesetz ab dem 31. Dezember 2032.

 

EU-Konformitätserklärung für Produkte

Die EU-Konformitätserklärung ist ein verbindliches Dokument, das jeder Hersteller oder sein Bevollmächtigter unterzeichnen muss, um zu erklären, dass seine Produkte den EU-Anforderungen entsprechen.

Es muss zwangsläufig die Einzelheiten der benannten Stelle, die das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, und die Rechtsvorschriften, nach denen das Produkt entspricht, zusätzlich zu den harmonisierten Normen oder anderen Mitteln zur Zertifizierung der Konformität berichten.

Diese Erklärung wird es den Produkten ermöglichen, frei in EU-Staaten zu zirkulieren.

Die Vorteile sind:

  • eine einzige Bescheinigung und nicht für jeden Mitgliedstaat, in dem die Produkte verkauft werden;
  • Einheitlichkeit der zu verwendenden Materialien und der durchzuführenden Labortests.

Für das Inverkehrbringen von Produkten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen sollen, sind der Hersteller, der Importeur oder der bevollmächtigte Vertreter verantwortlich.

BENANNTE STELLEN

Die EU-Kommission stellt fest, dass die Akkreditierung ein wesentliches Instrument zur Überprüfung der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen ist. Aus diesem Grund müssen diese Stellen von einer nationalen Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 so akkreditiert werden, dass sie als benannte Stellen zugelassen sind und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften geforderten Konformitätsbewertungsverfahren durchführen können.

 

Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der benannten Stellen mit den ihnen zugewiesenen Kennnummern und den Tätigkeiten, für die sie benannt wurden. Die Kommission sorgt dafür, dass diese Liste auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Die benannte Stelle führt eine Prüfung der Materialien, der Lieferanten und des Produktionsprozesses durch und kontrolliert die Aufrechterhaltung und Aktualisierung der Konformität. Dies ermöglicht dem Hersteller:

  • Vermeidung von Streitigkeiten über in den Markt gebrachte Produkte;
  • Vermeidung der Ausweitung der Probleme auf Modelle, die dieselben Komponenten verwenden;
  • die Einhaltung der Kriterien und der angenommenen Lösungen sicherstellen;
  • Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit in den Bereichen Gesundheit und Hygiene zu verhindern und zu kontrollieren;
  • Vermeidung einer unsachgemäßen Benutzung durch den Benutzer;
  • das Unternehmen schützen, indem es die spezifischen regulatorischen Anforderungen erfüllt, die in der Konformitätserklärung angegeben sind.

Die zu verwendenden Bewertungsverfahren werden nach den Risikoklassen des Produkts festgelegt, die ausgehend von spezifischen Tabellen, in denen die Produkte nach Verwendung und nach dem Verhältnis Oberfläche/Volumen gruppiert sind, ermittelt werden.

 

MATERIALGRUPPEN

Für jeden Materialtyp, der zur Herstellung verwendet werden kann, sind Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen definiert. Derzeit sind 2044 Stoffe zugelassen; die Materialien wurden nach ihrer Zusammensetzung unterteilt:

  • Bio
  • Zementär
  • Metallic
  • Keramik

In den Listen werden folgende Parameter festgelegt:

  • Maximale Abzapftolentkonzentrationen (MTCtap);
  • die Bedingungen der Nutzung;
  • die zulässigen Verunreinigungen;
  • das Ablaufdatum des genehmigten Stoffes.

Für jeden Werkstofftyp werden die Konformitätsbewertungsmethoden der Produkte und die je nach Zusammensetzung anzuwendenden Grenzwerte definiert.

 

ANALYTISCHE METHODEN

Der vierte Akt betrifft die Prüfung, die an dem Endprodukt je nach Zusammensetzung des Materials durchgeführt werden muss. Die nachstehende Tabelle zeigt die für jede Art von Material verwendeten Methoden:

Normativa Materiali a contatto con acqua - Nella tabella sono indicate le prove da eseguire per singola tipologia di materiale

Um die für organische Stoffe zu verwendenden Methoden zu ermitteln, werden die Produkte oder Bestandteile nach ihrer Verwendung und einem Umrechnungsfaktor (FC) eingeteilt, der aus Tabelle 5 des vierten Gesetzes hervorgeht. Der Umrechnungsfaktor ermöglicht die Berechnung der erwarteten Konzentration im Wasser auf Basis der Ergebnisse der Migrationstests.

Anhand des Umrechnungsfaktors wird das Produkt oder die Komponente gemäß Tabelle 1 des vierten Gesetzes in eine Risikogruppe (GR) eingestuft.

Die benannte Stelle benennt Prüflaboratorien, die nach EN ISO/IEC 17025:2017 akkreditiert sein müssen.

 

MARKIERUNG

Die harmonisierten Spezifikationen für die Position und die Grafiken der Kennzeichnung gelten für Produkte, die zur Verwendung in neuen oder bestehenden Anlagen zur Gewinnung bestimmt sind, Behandlung, Lagerung oder Verteilung von Wasser, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist und mit diesem in Berührung kommen soll.

Marcatura materiali contatto con acqua
Test secondo normativa KTW BWGL 1+
Materiali a contatto con acqua potabile: test secondo normativa  KTW BWGL 1+

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